Treffen Sie mit uns wichtige Entscheidungen zur richtigen Zeit
Wir stehen Ihnen für eine vollumfängliche steuerliche Beratung zur Seite. Treffen Sie mit uns die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit. Unser umfassendes Leistungsangebot richtet sich an Unternehmen aller Rechtsformen, deren Gesellschafter sowie Privatpersonen und Freiberufler.
Wir beraten Sie im Steuerrecht und zeigen Ihnen individuell angepasste Handlungsspielräume auf.
Unsere Leistungen reichen von der laufenden Buchhaltung über die Begleitung bei Betriebsprüfungen bis hin zu Gutachten zur Optimierung der steuerlichen Belastung.
Leistungsumfang für Privatpersonen:
Wir helfen Ihnen mit Ihrer Grundsteuererklärung
Leistungsumfang für Unternehmen:
Besonderheiten unserer Gesellschaft:
Wir betreuen unter anderem Mandate in den folgenden Bereichen:
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im internationalen Steuerrecht
Von grenzüberschreitenden Sachverhalten betroffen sein können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Steuerliche Problemstellungen resultieren im internationalen Steuerrecht sowohl aus Auslandsbeziehungen von Steuerinländern als auch aus Inlandsbeziehungen von Steuerausländern. Unternehmen steht es grundsätzlich frei, in welcher Form eine grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit organisiert wird. Diese Tätigkeit kann über Direktgeschäfte, durch Betriebstätten bzw. ständige Vertreter oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft bzw. Kapitalgesellschaft ausgeübt werden.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Internationalisierung der Geschäftsbeziehungen vielfach erforderlich, um die Unternehmensexistenz zu sichern. Für das internationale Steuerrecht von zunehmender Bedeutung ist das Europarecht.
In diesem Bereich wurde Herrn Steuerberater Matthias Henkel aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und Erfahrungen von der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ zu führen.
Wir unterstützen Sie als Unternehmer bzw. Privatperson bei Ihren Entscheidungen und begleiten Sie bei der Durchführung der nachfolgenden Prozesse. Unsere kontinuierliche, individuelle Beratung und Vertretung in allen Fragen grenzüberschreitender Sachverhalte sowie bei besonderen Problemstellungen des internationalen Steuerrechts umfasst insbesondere folgende Bereiche:
Struktur der Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten:
Vermeidung der Doppelbesteuerung:
Organisation der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit:
Grenzüberschreitender Lieferungs- und Leistungsverkehr:
Lieferungs- und Leistungsverkehr bei verbundenen Unternehmen:
Außensteuerrecht:
Europäisches Steuerrecht:
Verfahrensrecht:
Sonstige Steuerrechtsgebiete:
Ausländische Steuerrechtsordnungen:
Flexibilität, Effizienz und Transparenz
Wir führen eine moderne Kanzlei, unsere Kanzleiorganisation und unsere Mandanten-Verbindungen sind digital. Standardisierte Geschäftsprozesse sorgen abteilungsübergreifend für einen einheitlichen Wissensstand. Das ermöglicht uns einen transparenten, flexiblen und effizienten Arbeitsstil, was letztendlich unseren Mandanten zugutekommt.
Warum digital? Tax compliance!
Eine digitale Buchführung ist seit dem Jahr 2015 Pflicht – und zwar dann, wenn ein Unternehmer digitale Belege entgegennimmt oder versendet (Rechnungsversand per E-Mail). Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung ist die Buchführung nicht GoBD-konform.
GoBD: Vorgabe des Bundesministeriums der Finanzen zur Behandlung aller steuerlich relevanten Unterlagen im Unternehmen (ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung). Dieses gilt auch für digitale Belege.
Unternehmen sind darüber hinaus verpflichtet, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. In dieser legt das Unternehmen fest, welche technischen und organisatorischen Schritte dafür sorgen, dass alle Unterlagen nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches nachprüfbar und nachvollziehbar sind.
Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit?
Sämtliche Unterlagen können papierlos zur Verfügung gestellt werden. Auf einer von Datev bereitgestellten sicheren Plattform können alle Informationen, Belege und Auswertungen ausgetauscht werden.
Die digitale Arbeitsweise erstreckt sich auf die Bereiche Buchführung, Lohnabrechnung und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen. Entsprechende Tools hierfür sind zum Beispiel: “Datev Unternehmen Online” (Buchführung einschließlich Lohn), “Datev Meine Steuern” (Einkommensteuer) und “Datev Freizeichnung Online” (digitale Freigabe von Steuererklärungen). Banktransaktionen werden direkt bei den Kreditinstituten als Datensätze abgerufen.
Unsere Mandanten werden für einen unkomplizierten Datenaustausch in unser Datev-System eingebunden. Sämtliche Unterlagen können auf dieser sicheren Plattform zur Verfügung gestellt oder ausgetauscht werden.
Dies ist ein umfassender Service, den viele unserer Mandanten schätzen. Wer bisher seine gesammelten Belege in Ordnern oder Kartons beim Steuerberater abgegeben hat, kann dieses nun bequem und digital von zu Hause aus tun.
Daraus ergeben sich folgende Vorteile für Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns:
Unsere Arbeitsweise ist digital, was Sie auch als Mandant oder Mandantin nutzen können.
Mit unserem digitalen Service kommen wir zum Beispiel auch Mandanten und Mandantinnen aus den Bereichen E-Commerce / Onlinehandel, Influencer, Künstler, Models und Start-ups entgegen. Die Digitalisierung betrachten wir als selbstverständlich.
Aber auch wer beruflich international tätig ist, für den ist unsere digitale Arbeitsweise besonders interessant. Über Landesgrenzen hinweg findet ganz selbstverständlich der Austausch von Dokumenten und die Kommunikation statt. Unsere internationalen Mandanten treffen wir regelmäßig in Onlinemeetings.
Sie als Mandant oder Mandantin entscheiden selbst, wie umfassend Sie unsere digitalen Angebote nutzen möchten.
Digitale Belegeinreichung – Ihr Mehrwert auf einen Blick:
Für Zwecke der Wirtschaftsprüfung besteht eine bewährte Zusammenarbeit mit Dierkes Partner. Durch diese Kooperation können Synergieeffekte genutzt werden.
Fachberater für internationales Steuerrecht