Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Handlungsbedarf!

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in drei Urteilen entschieden, dass die Rückforderungsbescheide zu Corona-Soforthilfen rechtswidrig sind. Die Empfänger der in Nordrhein-Westfalen geleisteten Corona-Soforthilfen müssen die aufgrund von Rückforderungsbescheiden genannten Beträge nicht zurückzahlen. Das Land NRW kann noch Berufung gegen die Urteile einlegen.

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Förderbedingungen unklar formuliert

Das Gericht hat die Urteile damit begründet, dass die Förderbedingungen unklar formuliert waren. Da dies grundsätzlich auch für andere Bundesländer gilt, sind zur Zeit eine Vielzahl an Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig.

Für Unternehmer besteht Handlungsbedarf. Wer innerhalb des letzten Monats einen Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe erhalten hat, sollte unbedingt Einspruch einlegen. Diejenigen, die die Rückforderungen bereits bezahlt haben, ohne Einspruch einzulegen, werden wahrscheinlich nicht von den Urteilen profitieren – die Einspruchsfrist von einem Monat ist in diesen Fällen bereits abgelaufen.

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