Umsatzsteuer: Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das finale Schreiben zum Nullsteuersatz für Umsätze für bestimmte Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) am 27.02.2023 veröffentlicht (III C 2 – S 7220/22/10002). Es nimmt Bezug auf das mit Wirkung vom 01.01.2023 geänderte Umsatzsteuerrecht (Jahressteuergesetz 2022, § 12 Abs. 3 UStG). Es wurde ein Nullsteuersatz für die Lieferung von PV-Anlagen inkl. deren wesentliche Komponenten eingeführt.

Das BMF hat mit dem o. g. Schreiben umfassend Stellung zu Zweifelsfragen und einzelnen Voraussetzungen genommen. Dabei blieben leider etliche Fragen zu sog. Alt-Anlagen (Anschaffung/Abnahme bis zum 31.12.2022) unbeantwortet. Für Neu-Anlage (Anschaffung/Abnahme ab dem 01.01.2023) ist die Rechtslage relativ klar.

Gern beraten wir Sie zu den einzelnen Voraussetzungen für Ihre bestehende PV-Anlage bzw. bei geplanten Neuanschaffungen ab dem Jahr 2023.

 

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